André Trimpop | RECHTSANWALT
NACHLASSGERICHTE / JUSTIZ
Sie
suchen
einen
zuverlässigen,
fachlich
und
persönlich
geeigneten
Nachlasspfleger
/
Nachlassverwalter? Sprechen Sie mich an …
Bei
der
Auswahl
eines
Nachlasspflegers
/
Nachlassverwalters
ist
bekanntlich
einiges
zu
beachten…das
zuständige
Nachlassgericht
muss
im
Fall
der
Anordnung
einer
Nachlass-
pflegschaft
oder
Nachlassverwaltung
einen
Nachlasspfleger
/
Nachlassverwalter
auswählen,
welcher
fachlich
und
persönlich
sowie
nach
seiner
Vermögenslage
zur
Übernahme
der
Aufgabe
geeignet
ist.
Zudem
muss
ein
für
die
Übernahme
der
Aufgabe
ausreichender
Versicherungsschutz vorhanden sein.
Durch
meine
berufliche
Qualifikation
und
standesrechtliche
Gebundenheit
als
zugelassener
Rechtsanwalt
bei
der
Rechtsanwaltskammer
für
den
Oberlandesgerichtsbezirk
Hamm
sowie
meine
langjährige
Tätigkeit
als
Nachlasspfleger
/
Nachlassverwalter
in
vielfältigen
und
zum
Teil
auch
sehr
komplexen
Verfahrenskonstellationen
sowie
durch
ein
über
die
Jahre
geschaffenes
Experten-
und
Kontaktnetzwerk
biete
ich
Ihnen
dazu
die
notwendige
fachliche
und
persönliche
Gewähr.
Im
Rahmen
meiner
Tätigkeit
als
Rechtsanwalt
steht
mir
auch
eine
notwendige
Haftpflichtversicherung
zur
Seite
–
zudem
kann
ich
über
meine
Mitgliedschaft
im
Bund
Deutscher
Nachlasspfleger
e.V.
auf
einen
für
Nachlasspflegschaften
/
Nachlassver-
waltungen spezialisierten, weitergehenden Versicherungsschutz zurückgreifen.
… ach übrigens! :
Bei der Bearbeitung eines übertragenen Falles gehören außerdem die folgenden Dinge immer zum festen Bestandteil der Bearbeitung:
Qualität und Erfolg, Zielorientierung und Wirtschaftlichkeit, regelmäßige und aussagekräftige Berichte an das Nachlassgericht sowie
enge Kooperation / Abstimmung, Anpassung der Berichts- und Rechnungslegungsmodalitäten an die beim Nachlassgericht praktizierten
Abläufe und Wünsche und natürlich auch stetige fachlich-spezialisierte Fortbildung …