André Trimpop | RECHTSANWALT

NACHLASSGERICHTE / JUSTIZ

Sie suchen einen zuverlässigen, fachlich und persönlich geeigneten Nachlasspfleger / Nachlassverwalter? Sprechen Sie mich an … Bei der Auswahl eines Nachlasspflegers / Nachlassverwalters ist bekanntlich einiges zu beachten…das zuständige Nachlassgericht muss im Fall der Anordnung einer Nachlass- pflegschaft oder Nachlassverwaltung einen Nachlasspfleger / Nachlassverwalter auswählen, welcher fachlich und persönlich sowie nach seiner Vermögenslage zur Übernahme der Aufgabe geeignet ist. Zudem muss ein für die Übernahme der Aufgabe ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sein. Durch meine berufliche Qualifikation und standesrechtliche Gebundenheit als zugelassener Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm sowie meine langjährige Tätigkeit als Nachlasspfleger / Nachlassverwalter in vielfältigen und zum Teil auch sehr komplexen Verfahrenskonstellationen sowie durch ein über die Jahre geschaffenes Experten- und Kontaktnetzwerk biete ich Ihnen dazu die notwendige fachliche und persönliche Gewähr. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt steht mir auch eine notwendige Haftpflichtversicherung zur Seite zudem kann ich über meine Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. auf einen für Nachlasspflegschaften / Nachlassver- waltungen spezialisierten, weitergehenden Versicherungsschutz zurückgreifen.
… ach übrigens! : Bei der Bearbeitung eines übertragenen Falles gehören außerdem die folgenden Dinge immer zum festen Bestandteil der Bearbeitung: Qualität und Erfolg, Zielorientierung und Wirtschaftlichkeit, regelmäßige und aussagekräftige Berichte an das Nachlassgericht sowie enge Kooperation / Abstimmung, Anpassung der Berichts- und Rechnungslegungsmodalitäten an die beim Nachlassgericht praktizierten Abläufe und Wünsche und natürlich auch stetige fachlich-spezialisierte Fortbildung …

NACHLASSGERICHTE

/ JUSTIZ

Sie suchen einen zuverlässigen, fachlich und persönlich geeigneten Nachlass- pfleger / Nachlassverwalter? Sprechen Sie mich an … Bei der Auswahl eines Nachlasspflegers / Nachlassverwalters ist bekanntlich einiges zu beachten…das zuständige Nachlassgericht muss im Fall der Anordnung einer Nachlass-pflegschaft oder Nachlassverwaltung einen Nachlasspfleger / Nachlassverwalter auswählen, welcher fachlich und persönlich sowie nach seiner Vermögenslage zur Übernahme der Aufgabe geeignet ist. Zudem muss ein für die Übernahme der Aufgabe ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sein. Durch meine berufliche Qualifikation und standesrechtliche Gebundenheit als zugelassener Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm sowie meine langjährige Tätigkeit als Nachlasspfleger / Nachlassverwalter in vielfältigen und zum Teil auch sehr komplexen Verfahrenskonstellationen sowie durch ein über die Jahre geschaffenes Experten- und Kontakt- netzwerk biete ich Ihnen dazu die notwendige fachliche und persönliche Gewähr. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt steht mir auch eine notwendige Haftpflichtversicherung zur Seite zudem kann ich über meine Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. auf einen für Nachlasspflegschaften / Nachlassver- waltungen spezialisierten, weiter-gehenden Versicherungsschutz zurück-greifen.
… ach übrigens! : Bei der Bearbeitung eines übertragenen Falles gehören außerdem die folgenden Dinge immer zum festen Bestandteil der Bearbeitung: Qualität und Erfolg, Zielorientierung und Wirtschaftlichkeit, regelmäßige und aussagekräftige Berichte an das Nachlassgericht sowie enge Kooperation / Abstimmung, Anpassung der Berichts- und Rechnungslegungs- modalitäten an die beim Nachlassgericht praktizierten Abläufe und Wünsche und natürlich auch stetige fachlich-spezialisierte Fortbildung …

André Trimpop | RECHTSANWALT