André Trimpop | RECHTSANWALT
ERBRECHT - FACHANWALT FÜR ERBRECHT
Ich
habe
mich
aufgrund
meiner
langjährigen
Erfahrung
als
Nachlasspfleger,
Nachlassverwalter
und
Testamentvollstrecker
besonders
auf
das
Erbrecht
spezialisiert.
Erbrechtliche
Fragen
und
die
Nachfolgeberatung
sind
immer
sehr
individuell
und
erfordern
regelmäßig
umfassende
und
aktuelle
Kenntnis
der
gesetzlichen
Regelungen
und
der
Rechtsprechung.
Fast
immer
stellen
sich
auch
wirtschaftliche
und
steuerrechtliche
Fragen.
Setzen
Sie
frühzeitig
auf
fachkundigen
Rat
und
professionelle
Unterstützung
-
sprechen
Sie
mich
an,
…
sei
es,
dass
Sie
beispielsweise
unerwartet
oder
erwartet
Erbe
geworden
oder
„enterbt“
worden
sind
oder
ein
Testament
erstellen
wollen,
oder
einfach
nur
erbrechtliche
Beratung benötigen. In allen erbrechtlichen Fragen kann ich Ihnen umfassend weiterhelfen!
STRAFVERTEIDIGUNG UND
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Sie
wollen
oder
müssen
sich
gegen
einen
strafrechtlichen
Vorwurf
verteidigen
oder
sind
Betroffene/r
in
einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren?
Ihnen
droht
ein
Fahrverbot,
„Punkte
in
Flensburg“
oder
ein
Bußgeld!
Auch
hier
sind
immer
besondere
Vorsicht
und
regelmäßig
anwaltlicher Rat und Hilfe sinnvoll.
Wussten
Sie,
dass
grundsätzlich
und
immer
die
„Unschuldsvermutung“
gilt
und
man
Ihnen
gegenüber
durch
rechtmäßig
erhobene
Beweise
diese
„Unschuldsvermutung“
widerlegen
muss … sprechen Sie mich dazu gerne an!
PRIVATRECHT UND VERKEHRSRECHT
Sie
haben
durch
einen
Verkehrsunfall
einen
Schaden
erlitten
oder
eine
mangelhafte
Sache
gekauft
oder
eingebaut?
Sie
brauchen
rechtliche
Beratung
in
einer
zivilrechtlichen
Angelegenheit?
Haben
Ärger
mit
dem
Nachbarn
oder
werden
belästigt?
Sie
müssen
sich
gegen
eine
Forderung
eines
Gläubigers
wehren
oder
haben
selbst
als
Gläubiger
eine
Forderung, die durchzusetzen ist?
…
die
vielfältigen,
zivilrechtlichen
Problemstellungen
sind
so
bunt
und
komplex
wie
das
Leben … auch hier bin ich für Sie da und kann Ihnen rechtlich weiterhelfen!
… ach übrigens! :
Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist nicht zu unterschätzen! Gerne kann ich Ihnen dabei weiterhelfen und eine individuell-
angepasste Lösung erstellen. Mit der anschließenden Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer - die ich für Sie
sofort veranlassen kann - sind Sie immer auf der sicheren Seite!
KOSTEN UND GEBÜHREN
Die Vergütung für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes richtet sich rechtlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes - kurz
RVG. Was im konkreten Fall für Kosten auf Sie zukommen, richtet sich im Rahmen der Gebührenberechnung maßgeblich nach dem
„Gegenstandswert“ und dem Umfang und der Schwierigkeit Ihres Falles.
Der „Gegenstandswert“ ist der konkrete Wert des „rechtlichen Interesses“, den Ihr Fall hat. Oftmals muss dieser am Anfang geschätzt werden.
Bei umfänglichen und schwierigen Angelegenheiten kann nach individueller Vereinbarung eine Gebührenvereinbarung oder ein Erfolgshonorar
getroffen werden. Einen ersten Überblick können Sie sich über den Gebührenrechner des deutschen Anwaltvereins im Internet verschaffen.
Link zum Gebührenrechner: https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
(07/2019)
… ach übrigens! :
oftmals können Sie auch Anspruch auf Erstattung Ihrer Rechtsanwaltskosten durch die Gegenseite haben!
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, dann prüfe ich für Sie, ob Sie von dort Kostenerstattung erhalten …
Schließlich besteht bei geringem Einkommen auch die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe (für eine außergerichtliche Beratung) oder
Prozesskostenhilfe. Auf der Internetseite der Justiz NRW können Sie sich dazu einen Überblick verschaffen und haben Zugriff auf die
notwendigen Formulare …