André Trimpop | RECHTSANWALT

ERBRECHT - FACHANWALT FÜR ERBRECHT

Ich habe mich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentvollstrecker besonders auf das Erbrecht spezialisiert. Erbrechtliche Fragen und die Nachfolgeberatung sind immer sehr individuell und erfordern regelmäßig umfassende und aktuelle Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung. Fast immer stellen sich auch wirtschaftliche und steuerrechtliche Fragen. Setzen Sie frühzeitig auf fachkundigen Rat und professionelle Unterstützung - sprechen Sie mich an, sei es, dass Sie beispielsweise unerwartet oder erwartet Erbe geworden oder „enterbt“ worden sind oder ein Testament erstellen wollen, oder einfach nur erbrechtliche Beratung benötigen. In allen erbrechtlichen Fragen kann ich Ihnen umfassend weiterhelfen!

STRAFVERTEIDIGUNG UND

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Sie wollen oder müssen sich gegen einen strafrechtlichen Vorwurf verteidigen oder sind Betroffene/r in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren? Ihnen droht ein Fahrverbot, „Punkte in Flensburg“ oder ein Bußgeld! Auch hier sind immer besondere Vorsicht und regelmäßig anwaltlicher Rat und Hilfe sinnvoll. Wussten Sie, dass grundsätzlich und immer die „Unschuldsvermutung“ gilt und man Ihnen gegenüber durch rechtmäßig erhobene Beweise diese „Unschuldsvermutung“ widerlegen muss … sprechen Sie mich dazu gerne an!

PRIVATRECHT UND VERKEHRSRECHT

Sie haben durch einen Verkehrsunfall einen Schaden erlitten oder eine mangelhafte Sache gekauft oder eingebaut? Sie brauchen rechtliche Beratung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit? Haben Ärger mit dem Nachbarn oder werden belästigt? Sie müssen sich gegen eine Forderung eines Gläubigers wehren oder haben selbst als Gläubiger eine Forderung, die durchzusetzen ist? die vielfältigen, zivilrechtlichen Problemstellungen sind so bunt und komplex wie das Leben … auch hier bin ich für Sie da und kann Ihnen rechtlich weiterhelfen!
… ach übrigens! : Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist nicht zu unterschätzen! Gerne kann ich Ihnen dabei weiterhelfen und eine individuell- angepasste Lösung erstellen. Mit der anschließenden Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer - die ich für Sie sofort veranlassen kann - sind Sie immer auf der sicheren Seite!
KOSTEN UND GEBÜHREN Die Vergütung für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes richtet sich rechtlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes - kurz RVG. Was im konkreten Fall für Kosten auf Sie zukommen, richtet sich im Rahmen der Gebührenberechnung maßgeblich nach dem „Gegenstandswert“ und dem Umfang und der Schwierigkeit Ihres Falles. Der „Gegenstandswert“ ist der konkrete Wert des „rechtlichen Interesses“, den Ihr Fall hat. Oftmals muss dieser am Anfang geschätzt werden. Bei umfänglichen und schwierigen Angelegenheiten kann nach individueller Vereinbarung eine Gebührenvereinbarung oder ein Erfolgshonorar getroffen werden. Einen ersten Überblick können Sie sich über den Gebührenrechner des deutschen Anwaltvereins im Internet verschaffen. Link zum Gebührenrechner: https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner (07/2019)
… ach übrigens! : oftmals können Sie auch Anspruch auf Erstattung Ihrer Rechtsanwaltskosten durch die Gegenseite haben! Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, dann prüfe ich für Sie, ob Sie von dort Kostenerstattung erhalten … Schließlich besteht bei geringem Einkommen auch die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe (für eine außergerichtliche Beratung) oder Prozesskostenhilfe. Auf der Internetseite der Justiz NRW können Sie sich dazu einen Überblick verschaffen und haben Zugriff auf die notwendigen Formulare …

ERBRECHT

FACHANWALT FÜR

ERBRECHT

Ich habe mich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentvollstrecker besonders auf das Erbrecht spezialisiert. Erbrechtliche Fragen und die Nachfolgeberatung sind immer sehr individuell und erfordern regelmäßig umfassende und aktuelle Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung. Fast immer stellen sich auch wirtschaftliche und steuerrechtliche Fragen. Setzen Sie frühzeitig auf fachkundigen Rat und professionelle Unterstützung - sprechen Sie mich an! … sei es, dass Sie beispielsweise unerwartet oder erwartet Erbe geworden oder „enterbt“ worden sind oder ein Testament erstellen wollen, oder einfach nur erbrechtliche Beratung benötigen. In allen erbrechtlichen Fragen kann ich Ihnen umfassend weiterhelfen!

STRAFVERTEIDIGUNG UND

ORDUNGSWIDRIGKEITEN

Sie wollen oder müssen sich gegen einen strafrechtlichen Vorwurf verteidigen oder sind Betroffene/r in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren? Ihnen droht ein Fahrverbot, „Punkte in Flensburg“ oder ein Bußgeld! Auch hier ist immer besondere Vorsicht und regelmäßig anwaltlicher Rat und Hilfe sinnvoll. Wussten Sie, dass grundsätzlich und immer die „Unschuldsvermutung“ gilt und man Ihnen gegenüber durch rechtmäßig erhobene Beweise diese „Unschuldsvermutung“ widerlegen muss … sprechen Sie mich dazu gerne an!

PRIVATRECHT UND

VERKEHRSRECHT

Sie haben durch einen Verkehrsunfall einen Schaden erlitten oder eine mangelhafte Sache gekauft oder eingebaut? Sie brauchen rechtliche Beratung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit? Haben Ärger mit dem Nachbarn oder werden belästigt? Sie müssen sich gegen eine Forderung einer Gläubigers wehren oder haben selbst als Gläubiger einen Forderung, die durchzusetzen ist? die vielfältigen, zivilrechtlichen Problemstellungen sind so bunt und komplex wie das Leben auch hier bin ich für Sie da und kann Ihnen rechtlich weiterhelfen!
… ach übrigens! : Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist nicht zu unterschätzen! Gerne kann ich Ihnen dabei weiterhelfen und eine individuell-angepasste Lösung erstellen. Mit der anschließenden Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer - die ich für Sie sofort veranlassen kann - sind Sie immer auf der sicheren Seite!
KOSTEN UND GEBÜHREN Die Vergütung für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes richtet sich rechtlich nach den Vorschriften des Rechtsanwalts- vergütungsgesetzes - kurz RVG. Was im konkreten Fall für Kosten auf Sie zukommen, richtet sich im Rahmen der Gebührenberechnung maßgeblich nach dem „Gegenstandswert“ und dem Umfang und der Schwierigkeit Ihres Falles. Der „Gegenstandswert“ ist der konkrete Wert des „rechtlichen Interesses“ den Ihr Fall hat. Oftmals muss dieser am Anfang geschätzt werden. Bei umfänglichen und schwierigen Angelegenheiten kann nach individueller Vereinbarung einen Gebühren- vereinbarung oder ein Erfolgshonorar getroffen werden. Einen ersten Überblick können Sie sich über den Gebührenrechner des deutschen Anwaltvereins im Internet verschaffen. Link zum Gebührenrechner: https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner (07/2019)
… ach übrigens! : oftmals können Sie auch Anspruch auf Erstattung Ihrer Rechtsanwaltskosten durch die Gegenseite haben! Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, dann prüfe ich für Sie, ob Sie von dort Kostenerstattung erhalten … Schließlich besteht bei geringem Einkommen auch die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe (für eine außergerichtliche Beratung) oder Prozesskostenhilfe. Auf der Internetseite der Justiz NRW können Sie sich dazu einen Überblick verschaffen und haben Zugriff auf die notwendigen Formulare …

André Trimpop | RECHTSANWALT